Sozial­versicherungs­pflicht
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Sozial­versicherungs­pflicht

Wer neben einem Hauptberuf auch einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgeht, sollte sich bezgl. Sozialversicherungspflicht gut informieren.

Was ist zu bedenken im Nebenberuf

Die Kombination aus einer hauptberuflichen Tätigkeit in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit ist nicht selten. Welche Einnahmen für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen werden, wird durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse geklärt.

Dies ist sehr zu empfehlen, damit keine bösen Überraschungen folgen. Es ist durchaus möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, dass die nebenberufliche Tätigkeit ebenfalls zur Beitragsbemessung herangezogen wird. In diesem Fall muss man sowohl für die abhängige Beschäftigung als auch für die Selbstständigkeit Beiträge entrichten

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